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Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e.V.
- Der Vorsitzende -
Mitgliederrundschreiben Nr. 21/2009 - 17. September 2009
Neuerungen zum Schuljahresbeginn
 
-
Neue Gymnasiale Oberstufe / Doppelabiturjahrgang 2011
 
Die ersten Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Gymnasiums treten in diesem Schul-jahr in die Qualifikationsphase der Oberstufe ein, die Jgst. 11 und 12 werden nun zu Q 11 und Q 12. Statt der Wahl zweier Leistungskurse wählen die Schülerinnen und Schüler ein Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung (P-Seminar) und ein Wissenschaftspro-pädeutisches Seminar (W-Seminar) über jeweils drei Ausbildungsabschnitte (1 ½ Jahre). Im W-Seminar wird eine Facharbeit erstellt.
Parallel dazu läuft die Kollegstufe des bisherigen neunjährigen Gymnasiums in den nächsten beiden Jahren aus. Für die K 13 gibt es keine Veränderungen. Für die K 12 kommt es durch die besondere Situation des Doppelabiturjahrgangs zu folgenden Änderungen:
Abiturprüfungen 2011
Mit dem Vorziehen des Abiturs für das neunjährige Gymnasium erhält dieser Jahrgang die Option, im Rahmen des vorhandenen Angebots an Studienplätzen auch schon zum Som-mersemester 2011 ein Studium aufzunehmen. Die Bewerbung erfolgt über ein Bewerbungs-zeugnis auf der Basis der Halbjahre 12/1 mit 13/1. Dies gilt für Fächer ohne Zulassungsbe-schränkung bzw. mit Eignungsfeststellungsverfahren, soweit dieses noch vor Vorlesungsbe-ginn abgeschlossen werden kann. Seite 2 des Rundschreibens RS 21-09 vom 17. September 2009
Abiturtermine für Schülerinnen und Schüler des G9 im Frühjahr 2011:
Der endgültige und verbindliche Zeitplan wird den Schulen rechtzeitig bekannt gegeben, der-zeit ist Folgendes geplant:
• Schriftliche Prüfungen: 21.03. bis 01.04.2011
• Mündliche Prüfungen: 04.04. bis 14.04.2011
• Entlasstermin: 02.05.2011
 
Da der Termin der Abiturprüfung für das neunjährige Gymnasium um ca. sechs Wochen vor-verlegt wird, sind für die Jahrgangsstufen 12 und 13 des letzten G9-Jahrgangs entsprechen-de Lehrplankürzungen vorgenommen worden.
Gekürzte Inhalte werden im Abitur dieses Jahrgangs selbstverständlich nicht geprüft. Eine Liste der Kürzungen ist im Amtsblatt KWM Beiblatt Nr. 19*/2008, S. 270 ff. veröffentlicht: http://www.isb.bayern.de/isb/download.aspx?DownloadFileID=cfcb4151a1ae3f19025abf73a6d70bb1
Bedingt durch die Vorverlegung des Abiturs endet das Halbjahr 13/1 am 23.12.2010; in 13/1 wird je Leistungskurs nur eine Klausur geschrieben werden, die zweifach zur mündlichen Note gewichtet wird. Die Halbjahre 12/1 und 12/2 hingegen bleiben unverändert.
Abiturtermine für Schülerinnen und Schüler des G8 im Sommer 2011:
Die Prüfungen am achtjährigen Gymnasium finden zum üblichen Abiturtermin im Mai/Juni statt. Der endgültige und verbindliche Zeitplan wird den Schulen rechtzeitig bekannt gege-ben, derzeit ist Folgendes geplant:
• Schriftliche Prüfungen: 16.05. bis 27.05.2011
• Mündliche Prüfungen: 30.05. bis 10.06.2011
• Zeugnisübergabe: 01.07.2011
 
- Abiturprüfungsaufgaben G 8

 
Das Fünf-Fächer-Abitur des achtjährigen Gymnasiums wird in Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache und zwei weiteren Fächern geschrieben. Die Abiturprüfungsaufgaben werden derzeit ausgearbeitet und auf ihre Durchführbarkeit überprüft. Ausführliche Informationen zum Musterabitur 2011 finden Sie auf der Homepage des ISB unter dem Link http://www.isb.bayern.de/isb/index.aspx?MNav=6&QNav=11&TNav=0&INav=0&VTyp=26
- Ganztagsbetreuung – Beteiligung der Elternvertretung
 
In unserem Rundschreiben RS 14-09 haben wir Sie schon ausführlich über die Richtlinien zur offenen Ganztagsschule unterrichtet. In dem KMS III.5-5S7369.1-4.68455 vom 3. August 2009 (anliegend) wird von Seiten des Kultusministeriums noch einmal ausdrücklich hinge-wiesen, dass der Elternbeirat gemäß Art. 65 Abs. 1 S. 2 BayEUG grundsätzlich in den Ange-legenheiten mitwirkt, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Damit ist eine früh-Seite 3 des Rundschreibens RS 21-09 vom 17. September 2009
zeitige Einbeziehung des Elternbeirats auch bei den wesentlichen Fragen der offenen Ganz-tagsschule Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und El-ternvertretung. Die endgültige Rechtsverordnung wird in diesem Schuljahr erlassen.
Im Interesse der Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler ist diese Be-treuungsmöglichkeit an vier Wochentagen jeweils bis 16.00 Uhr an staatlichen Schulen in Zukunft für die Eltern kostenlos. Damit ist einem Wunsch der LEV entsprochen worden.
- Änderungen beim Übertrittsverfahren von der Grundschule zum Gymnasium
 
Ab dem Schuljahr 2009/2010 vollzieht sich der Übertritt für die Grundschulkinder von der Jahrgangsstufe 3 bis zur Jahrgangsstufe 5 als begleitete Übertrittsphase mit folgenden Än-derungen:
• Schon ab der 3. Jahrgangsstufe findet eine intensivierte Beratung der Eltern statt.
• Alle Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe erhalten ein Übertrittszeugnis.
• Kinder, die die Voraussetzung zum Übertritt ins Gymnasium nicht erfüllen, bestanden bisher den Probeunterricht am Gymnasium nur, wenn sie höchstens in einem der beiden Fächer Deutsch und Mathematik die Note Vier erhielten. Ab diesem Schuljahr kann mit Entscheidung der Eltern das Gymnasium auch mit der Note Vier in beiden Prüfungen besucht werden.